Verantwortungsbewusste Gärtner möchten Ihren Rasen wahrscheinlich so genau wie möglich pflegen. Doch nicht immer hat man die Zeit unter der Woche den Rasen zu mähen. Teilweise kann der Stress durch den Job oder durch andere Verpflichtungen zu hoch sein, dass man es nicht schafft, den Rasen kurzzuhalten und zu mähen. Um dennoch eine perfekte Pflege für den Rasen zu erreichen, stellt sich natürlich die Frage, wann das Rasenmähen eigentlich erlaubt ist? Kann ich auch einfach an einem Sonntag oder sogar Feiertag meinen Rasen mähen und welche Einschränkungen bestehen hierbei?
Im Folgenden soll die Frage beantwortet werden, wann das Rasenmähen denn erlaubt ist und welche Einschränkungen bestehen. Für eine gute Nachbarschaft ist selbstverständlich, dass sie beim Rasenmähen Rücksicht nehmen sollten und im Zweifel die Zeiten mit den Nachbarn absprechen. Mit etwas Kommunikation lässt sich also ein Streit im Vorhinein vermeiden.
Die Gesetzgebung
Zunächst einmal sollen die gesetzlichen Grundlagen erläutert werden, auf denen die Zeiten zum Rasenmähen beruhen. Im Jahr 1992 wurde bundeseinheitlich festgelegt, wann der Rasen gemäht werden durfte und welche Geräte unter diese Vorschriften fallen. Dieses Gesetz wurde auch als Rasenmäher Verordnung bekannt. Hier wurden die Zeiten festgelegt, an denen das Rasenmähen erlaubt war.
Unterschieden wurden hierbei laute benzinbetriebene Rasenmäher von kleineren Handgeräten. Es wurde also nicht der komplette Betrieb der Rasenmäher eingeschränkt, sondern nur die Geräte die auch einen großen Lärm verursachen. Als Kernzeiten in denen das Rasenmähen erlaubt wurde die Zeit zwischen 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends festgelegt.
Diese Rasenmäher Verordnung wurde dann im Jahre 2002 von der neuen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung abgelöst. Diese Verordnung ist dabei umfassender als das bereits im Jahre 1992 in Kraft getretene Gesetz. Nun wurden neben Rasenmäher sämtliche Gartengeräte reglementiert, die Lärm verursachen können.
Diese Reglementierung soll vor allem Menschen in Wohngebieten schützen, die durch die Geräte belästigt werden können. Daher ist sie in aller erster Linie auf die Anwendung in Wohngebiete begrenzt. In ländlichen Gebieten kommen individuelle Regelungen zum Einsatz, die vom Maß der Geräuschkulisse abhängen.
Ausgedehnt wird die Verordnung allerdings noch auf Gebiete, die einen besonderen Lärmschutz benötigen. Dies können Kliniken, Pflegeeinrichtungen, oder Gebiete mit besonderem Erholungszweck sein.
Regelungen der Bundesländer
Das Gesetz von 1992 hat das Rasenmähen auf bundesweiter Ebene geregelt. Die neue Verordnung von 2002 lässt jetzt allerdings einen größeren Spielraum zu und die Bundesländer haben noch eigene Regelungen getroffen.
Die Maschinen- und Geräteverordnung stellt dabei nur den Mindeststandard dar und kann von den einzelnen Kommunen durchaus strenger gefasst werden. Auch die Gebiete können weiter gefasst werden und nicht nur Wohngebiete betreffen.
Die Zeiten variieren dabei je nach Bundesland sowie Kommune. Verlässliche Informationen können sie am besten beim Ordnungsamt anfragen.
Uhrzeiten zu denen das Rasenmähen erlaubt ist
Grundsätzlich ist das Rasenmähen an allen Werktagen in der Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr erlaubt. Auch wenn im Allgemeinen die Werktage für die meisten Menschen zwischen Montag und Freitag betreffen, zählt auch der Samstag zu den Werktagen und deshalb ist auch an diesem Tag das Rasenmähen erlaubt.
Vorsicht sollte jedoch geboten sein, wenn es sich um besonders laute Gartengeräte handelt. Hier haben Nachbarn einen gesonderten Schutz und können mehr Ruhezeiten genießen.
Planen Sie zum Beispiel das neu gefallene Laub direkt mit einem Laubbläser zu entfernen oder möchten die Motorkettensäge betätigen, dann gelten hier strengere Regeln.
Der Betrieb dieser besonders lauten Gartengeräte ist nur in den Zeiten zwischen 9 und 13 Uhr, sowie 15 und 17 Uhr möglich. Es muss also eine Mittagsruhe eingehalten werden, die den Nachbarn hier einen größeren Lärmschutz gewährleistet.
Aufgehoben werden diese strengeren Regelungen allerdings für Geräte, die über das EU Ecolabel verfügen. Dieses Label ist zu erkennen an der Blume mit den EU-Sternen. Verfügt ihr Gerät über dieses Label, so haben sie einen größeren Spielraum bei der Wahl des Zeitpunktes für die Rasenpflege.
Rasenmähen am Samstag erlaubt?
Das Gesetz sieht vor, dass an allen Werktagen der Rasen gemäht werden darf. Dies schließt auch den Samstag als Werktag ein. Auch wenn die meisten Arbeitnehmer eine Arbeitswoche in der Zeit von Montag bis Freitag haben, zählt der Samstag gesetzlich immer noch zu den Werktagen.
Für diesen gelten dieselben Bestimmungen und das Rasenmähen ist in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Wie bei allen Vorschriften sollte jedoch auch hier Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Selbst wenn das Gesetz auf ihrer Seite ist, kann es nicht gerade förderlich sein, wenn das wohlverdiente Wochenende des Nachbarn durch einen lauten Rasenmäher gestört wird.
Bemühen Sie sich daher im Sinne des nachbarlichen Friedens um eine offene Kommunikation mit den Nachbarn und sprechen mit diesen ab, ob auch das Rasenmähen am Samstag kein Problem darstellt.
Darf am Sonntag der Rasen gemäht werden?
An Sonntagen ist das Rasenmähen gänzlich untersagt. Lärm sollte an diesem Tag vermieden werden und die Arbeit im Garten eher auf ruhigere Pflegearbeiten konzentriert werden.
Nicht nur das Rasenmähen, sondern auch alle anderen lauten Arbeiten, wie zum Beispiel das Hämmern, oder selbst einfaches Klopfen kann hierbei schon einen Verstoß gegen diese gesetzliche Regelung darstellen.
Erlaubt ist allerdings natürlich das Rasenmähen mit leisen Geräten. So können sie zum Beispiel leise elektronische Mähroboter verwenden oder auch den Handvertikutierer benutzen, wenn dieser keinen Lärm verursacht.
Diese Regelungen sind zudem auch für die Feiertage zutreffend. Verstöße gegen diese Reglungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet, welches eine empfindliche Strafe darstellen kann.
Welche Strafen können folgen?
Natürlich sollten Sie es nicht auf eine Strafe ankommen lassen und sich vorher darüber informieren, zu welchen Zeiten der Rasen gemäht werden darf. Haben Sie aber aus Versehen die Zeit nicht genau beachtet und der Nachbar ist auch kein besonders kommunikationsfreudiger Zeitgenosse, dann kann eine empfindliche Strafe folgen. Der Verstoß gegen die Ruhezeiten ist hierbei kein Kavaliersdelikt, sondern kann spürbare Strafen nach sich ziehen.
Natürlich handelt es sich um keine Straftat, allerdings kann das Bußgeld selbst bei einer Ordnungswidrigkeit schon relativ hoch ausfallen. Zeigt ein Nachbar diese Ordnungswidrigkeit an und wird diese stattgegeben, so kann dies mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Natürlich ist dies für den Normalfall eine astronomische Höhe, die nicht erreicht wird. Sie sollten also keine Strafe in dieser Höhe bei einem ersten Verstoß befürchten, allerdings können schon wenige hundert bis tausend Euro ein großes Loch in die Investitionskasse reißen.
Die Strafe hängt zudem von der Lautstärke und der Häufigkeit der Verstöße ab. Verstoßen Sie bereits zum wiederholtem Male gegen diese Verordnung können auch drastischere Maßnahmen durchgeführt werden, um den Lärmschutz zu garantieren.
Zusammenfassung
An allererster Stelle sollte der gesunde Menschenverstand stehen und großer Lärm während der Nachtruhe vermieden werden.
Aus gesetzlicher Sicht regelt die Geräte- und Maschinenlärmverordnung an welchen Tagen und zu welchen Zeiten der laute Rasenmäher betätigt werden darf. Diese Verordnung schließt allerdings nicht nur Rasenmäher, sondern insgesamt 57 motorisierte Geräte, die die Ruhe stören können.
Die Geräuschgrenze ist festgelegt bei einem Grenzwert von 94-103 Dezibel. Es ist also nicht verboten, den Rasen zu mähen, sondern die Lärmgrenze mit jeglicher Verrichtung der Arbeit zu überschreiten.
In Wohngebieten ist die gewöhnliche Zeit, in denen der Rasen gemäht werden darf, zwischen 7 und 20 Uhr an den Tagen von Montag bis Samstag. Bei besonders lauten Geräten bestehen nochmals strengere Auflagen, sodass diese nur zwischen 9 und 13 Uhr, sowie 15 und 17 Uhr benutzt werden dürfen.
An Feiertagen und Sonntagen besteht eine generelle Pflicht jeglichen Lärm zu vermeiden. Dies schließt auch das Hämmern oder Klopfen mit ein und bezieht sich auf jede Form des Lärms. Laute Arbeiten sind also ebenfalls nur in der erlaubten Zeit durchzuführen.
Je nach Bundesland und Kommune können allerdings strengere Auflagen herrschen. Die Vorgaben des Gesetzgebers sind hierbei nur die Mindeststandards. Genauere Auskünfte können sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt erfahren.
Im Falle eines Verstoßes sind Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro möglich. Im Normalfall wird die Strafe bei wenigen hundert Euro liegen, was aber dennoch eine empfindliche Strafe darstellen kann.
Bevor sie das nächste Mal also zum Rasenmäher greifen, vergewissern sie sich besser, ob die Zeit auch angemessen ist und vermeiden sie Lärm zu den gesetzlichen Ruhezeiten.