Müssen Sie beim Rasenmähen eine Mittagsruhe einhalten?

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Für Ihren Garten wünschen Sie, dass dieser so ordentlich erscheint wie möglich. Um dies zu erreichen, setzen Sie häufiger den Rasenmäher ein und stellen die optimale Schnitthöhe sicher. Was sich für Ihren Garten als vorteilhaft herausstellt, ist Ihren Nachbarn ein Dorn im Auge. Diese beschweren sich, dass Sie die Mittagsruhe beim Rasenmähen nicht einhalten und die Nachbarschaft stören würden.

Doch gibt es wirklich Ruhezeiten, die Sie beim Rasenmähen beachten müssen? Erfahren Sie, zu welchen Uhrzeiten Sie den Rasenmäher betreiben dürfen und wann Sie es lieber ruhiger angehen lassen.

Die gesetzlichen Ruhezeiten

Rasenmähen - Nachbar
Um Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden sollten Sie sich an die Mittagsruhe beim Rasenmähen halten

Während der Woche müssen Sie im Garten und der Nachbarschaft mehr Lärm tolerieren. Menschen gehen Ihrer Arbeit nach und es lässt sich kaum vermeiden, dass die Müllabfuhr mit Ihrem großen Fahrzeug für einigen Krach sorgt.

An Werktagen

Werktags gilt die Regelung, dass eine gesetzliche Ruhezeit von 20 bis 07 Uhr eingehalten werden muss. Dies ist in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung festgehalten. Damit wird erreicht, dass Sie während der Nachtzeit nicht plötzlich mit dem Rasenmäher den Nachbarn aus dem wohlverdienten Schlaf reißen.

Kurz vor der Arbeit noch schnell den Rasen zu mähen ist aber möglich. Frühaufsteher können bereits um 07 Uhr morgens beginnen den Rasen auf die gewünschte Länge bringen.

Übrigens gilt diese Regelung für alle Werktage. Damit ist auch der Samstag eingeschlossen und Sie dürfen dort ebenfalls bereits um 07 Uhr beginnen mit dem Rasenmäher zu arbeiten.

Sonn- und Feiertage

Anders sieht es hingegen an Sonn- und Feiertagen aus. Diese dienen der Erholung und jeglicher Lärm sollte vermieden werden. Daher gilt dort die Regelung, dass der Rasenmäher nicht betrieben werden darf.

Die Gartenarbeit ist auf die Tätigkeiten zu reduzieren, die keinen Krach verursachen. Ruhen Sie sich am Sonntag aus, benutzen Sie vielleicht eine kleine Rasenschere und widmen Sie sich den lauten Arbeiten lieber an den anderen Tagen.

Wann ist eine Mittagsruhe vorgeschrieben?

Benzinrasenmäher Mittagsruhe
Laute Benzinrasenmäher dürfen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr eine Ruhepause eingelegt werden muss. Dies gilt für laute Geräte, wie zum Beispiel:

  • Freischneider
  • Grastrimmer
  • Graskantenschneider
  • Laubbläser

Auch laute Benzinrasenmäher fallen unter diese Regelung und dürfen während der Mittagsruhe nicht betrieben werden. Allerdings gibt es hierfür keine bundeseinheitliche Regelung. Je nach Gemeinde kann die Mittagsruhe variieren, weshalb Sie sich über die lokalen Regelungen informieren sollten.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt zudem nicht an jedem Ort. Sie greift vor allem in Wohngebieten sowie an besonders „schutzbedürftigen“ Gegenden. Zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten.

Wohnen Sie außerhalb der Stadt und stellt der Lärm keine direkte Beeinträchtigung für Ihre Nachbarn dar, können Sie die Verordnung getrost ignorieren. Auch im Gewerbegebiet muss mit mehr Lärm gerechnet werden. Dort dürfen Sie ausgiebiger den Rasen mähen und müssen die Ruhezeiten nicht einhalten.

Verletzen Sie die Regelungen, können hohe Bußgelder drohen. Das Maximum liegt im Einzelfall bei bis zu 50.000 Euro. Diese hohe Summe wird im privaten Bereich zwar kaum zur Anwendung kommen, doch zeigt dies dass der Verstoß gegen die Mittagsruhe kein Kavaliersdelikt ist.

Informieren Sie sich gründlich, welche Ruhezeiten in Ihrer Region für das Rasenmähen gelten und befolgen Sie diese. Andernfalls droht nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern auch eine empfindliche Geldstrafe.

Welche Gartengeräte fallen unter die Mittagsruhe?

Handrasenmäher
Leise Handgeräte und Mähroboter dürfen Sie auch während der Mittagsruhe nutzen

Bleibt Ihnen kaum Zeit zur Rasenpflege und Sie bemerken an einem Sonntag, dass ein neuer Schnitt dringend notwendig wäre?

Dann dürfen Sie laut der vorgestellten Verordnung einen Benzin- oder Elektrorasenmäher nicht verwenden. Diese Geräte verursachen einen zu hohen Lärm und müssen ausgeschaltet bleiben. Dennoch gibt es Alternativen, die kaum eine Beeinträchtigung darstellen.

Einen einfachen Handrasenmäher dürfen Sie weiterhin verwenden. Dieser kommt ohne Motor aus und die Schneiden werden manuell in Bewegung gesetzt. Die dabei entstehende Geräuschbelastung ist so gering, dass die Arbeit auch am Sonntag erlaubt ist.

Ebenso können Sie andere manuelle Geräte verwenden. Mit einem Handvertikutierer können Sie die Oberfläche des Rasens verbessern und auf diese Weise das Wachstum fördern.

Im Zweifelsfall ist es hilfreich den Kontakt mit dem Nachbarn zu suchen. Erkundigen Sie sich, ob die Geräuschentwicklung zumutbar ist, um einen Streit zu vermeiden. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte in dichten Wohngebieten selbstverständlich sein.

Der Einsatz des Mähroboters

Eine Besonderheit bietet der Einsatz eines Mähroboters. Diese werden in den letzten Jahren immer beliebter und befinden sich fast dauerhaft auf der Rasenfläche. Müssen die Mähroboter ebenfalls die Ruhezeiten einhalten?

Mähroboter sind wesentlich geräuschärmere Geräte als etwa der Benzinrasenmäher. Liegt die Lautstärke beim Rasenmähen unter 59 Dezibel, muss eine Mittagsruhe nicht eingehalten werden. Der Mähroboter ist so leise, dass kaum eine Beeinträchtigung stattfindet.

Ob der Mähroboter diese Grenze nicht überschreitet, erkennen Sie am EU-Prüfsiegel. Dieses stellt sicher, dass der Mähroboter nicht lauter als 59 Dezibel ist. Das Mähen ist dann auch während der Mittagszeit erlaubt.

Die Ruhezeiten beim Rasenmähen

Sorgen Sie sich um Ihren Rasen und möchten diesen optimal pflegen, achten Sie vielleicht nicht darauf, zu welcher Uhrzeit Sie den Rasenmäher betreiben. Schließlich möchten Sie einfach nur eine hohe Qualität sicherstellen.

Zu den gesetzlichen Ruhezeiten von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie 20 Uhr bis 07 Uhr ist das Mähen mit einem Benzinrasenmäher an Werktagen nicht erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit mit lauten Gartengeräten gänzlich untersagt. Verstoßen Sie dagegen, droht ein hohes Bußgeld und der Nachbarschaftsfrieden leidet darunter. Befolgen Sie daher lieber diese Regelungen und suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbar, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Sebastian
Sebastian
Hallo, Ich bin Sebastian und lebe seit wenigen Jahren überwiegend in Indonesien. Dort konnte ich endlich meine Leidenschaft zum Gärtnern ausleben. Meine gewonnene Erfahrung teile ich auf Gartenora.de damit diese Leidenschaft auch Ihnen eine große Freude bereitet.

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