Ratten Meldepflicht – Müssen Sie den Rattenbefall melden?

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Für die einen mögen Ratten und Mäuse kleine putzige Haustiere sein. Sind die Nagetiere doch intelligent und erweisen sich als genügsame Zeitgenossen.

In den meisten Fällen sind Ratten jedoch ungebetene Gäste, die sich schnell ausbreiten und zu einer gefährlichen Plage werden. Angelockt von Lebensmittelresten in offenen Mülltonnen, dem Komposthaufen oder anderen Abfällen, finden sich die Ratten auch in Gärten oder im Haus ein.

Breiten sich die Nagetiere ungehindert aus, haben Sie es bald mit einem kaum beherrschbaren Rattenbefall zu tun. Kot und Urin finden sich in der Umgebung wider und es besteht die Gefahr, dass durch Ratten Krankheiten übertragen werden.

Um solch eine Ausbreitung zu verhindern, unterliegt der Rattenbefall einer Meldepflicht. Sie müssen also der zuständigen Stelle mitteilen, dass Ihr Haus oder der Garten vom Rattenbefall betroffen sind.

Doch wie gehen Sie der Meldepflicht nach und was gibt es dabei zu beachten?

Die Ratten im Garten eindämmen

Ratten werden im Garten als äußerst unangenehme Schädlinge wahrgenommen. Sie gelten zwar als scheue Tiere, doch suchen Sie die Nähe zum Menschen, wenn dort ein ausreichendes Nahrungsangebot vorliegt.

Für gewöhnlich halten sich die Ratten versteckt. Leben etwa in der Kanalisation oder anderen Gebieten, um nicht direkt in Kontakt mit dem Menschen zu geraten.

Dennoch kann es vorkommen, dass sich die Ratten in Ihrem Garten niederlassen. In der Nähe des Kompostes oder Zugängen zum Haus, fühlen sich die Ratten wohl.

Krankheitsüberträger

Gefährlich sind Ratten, weil sie als Überträger verschiedener Krankheiten gelten. Dazu gehören:

  • Fleckfieber
  • Bandwürmer
  • Tollwut
  • Tuberkulose

Die meisten dieser Krankheiten gelten in Deutschland als ausgerottet. Umso mehr wird darauf geachtet, dass das erneute Auftreten der Erreger vermieden wird. Denn Krankheiten wie die Tollwut oder Tuberkulose verlaufen tödlich und sind damit eine große Gefahr.

Verunreinigen Lebensmittel

Ratten - Lebensmittel
Lagern Sie Ihre Lebensmittel so, dass diese für Ratten unzugägnglich sind

Ratten gelten als äußerst anpassungsfähig. Sie können selbst die dünnsten Spalte und Öffnungen nutzen, um in die Speisekammer einzudringen und dort an die Vorräte zu gelangen. Einmal angefressen müssen Sie die Lebensmittel entsorgen und können diese nicht mehr verwenden. Die Gefahr ist zu hoch, dass diese mit Krankheitserregern kontaminiert sind.

Besonders achtsam müssen daher Betriebe bei einem Rattenbefall vorgehen. Die lebensmittelvarbeitende Industrie muss besondere Vorkehrungen treffen, damit die Ratten keinen Zugang erhalten. Andernfalls müsste die Produktion gestoppt und die Rohstoffe vernichtet werden.

Starke Verschmutzungen

Fühlen sich die Ratten einmal heimisch, vermehren sie sich äußerst rasant. Innerhalb kürzester Zeit wachsen die nächsten Generationen heran.

Die Ratten hinterlassen Kot und Urin. Dies riecht nicht nur unangenehm, sondern kann die Bausubstanz angreifen. Um Schäden zu verhindern, müssen Sie den Rattenbefall frühzeitig eindämmen.

Die Meldepflicht bei Ratten

In Deutschland fühlen sich verschiedene Rattenarten heimisch. Zumeist werden in Ihrem Garten Haus- oder Wanderraten anzutreffen sein.

Im Allgemeinen gilt, dass Sie einen Rattenbefall melden müssen. Auf diese Weise besteht für die Behörden die Möglichkeit die Bekämpfung unter Kontrolle zu haben und einen weiteren Befall zu verhindern.

Wie genau und ob der Rattenbefall zu melden ist, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes ab.

Wo müssen Sie den Befall melden?

Rattenbefall - Ordnungsamt
Zuständig sind meist das Ordnungsamt oder Gesundheitsamt

Je nach Bundesland sind das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt die zuständige Stelle, die sich um die weiteren Maßnahmen kümmert. Im Zweifel melden Sie sich einfach bei einer dieser Stellen und diese werden Ihnen genauer weiterhelfen. In verschiedenen Städten und Gemeinden können Sie sich das Formular online herunterladen. Dies ist zum Beispiel in Berlin für bestimmte Schädlinge möglich.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldepflicht erfüllen Sie, wenn Sie sich an die jeweilige Stelle entweder schriftlich oder mündlich wenden. Es ist also am einfachsten, wenn Sie kurz anrufen und dort weitere Informationen zum Befall bereitstellen.

So sollten Sie etwa einschätzen können, um wie viel Ratten es sich handelt. Ebenso müssen Sie Ihre Adresse hinterlegen und weitere Besonderheiten zum Garten angeben.

Erledigen Sie die Meldung schriftlich, müssen Sie hierzu alle erforderliche Unterlagen einreichen. Nach der erfolgten Meldung wendet die zuständige Behörde sich an Sie mit weiteren Informationen und leitet gegebenenfalls Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ein.

Muss eine einzelne Ratte gemeldet werden?

Haben Sie nur eine einzelne Ratte im Garten entdeckt, unterliegt diese meist nicht der Meldepflicht. Möglicherweise ist die Ratte woanders heimisch und wechselt gerade ihren Standort.

Sobald sich aber mehrere Ratten auf Ihrem Grundstück einfinden, besteht die Meldepflicht. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle und Sie erfahren, ob Sie diesen Rattenbefall melden müssen.

Ziel der Meldepflicht

Um die Ausbreitung der Ratten zu verhindern, führen Städte und Gemeinden regelmäßig Maßnahmen durch, um die Ratten zu bekämpfen. Dazu gehört etwa das Auslegen von Giftködern in den betroffenen Gebieten. Oftmals konzentriert sich die Rattenbekämpfung auf die Kanalisation und anderen Orten, an denen die Ratten vermutet werden.

Durch die Meldung ist es für die Behörde leichter nachzuvollziehen, wo sich die Schädlinge überall befinden. Dadurch können Sie bei der Bekämpfung gezielter vorgehen und verhindern, dass Krankheiten übertragen werden.

Wie gehen Sie als Mieter vor?

Entdecken Sie als Mieter Ratten in der Umgebung oder gar in der Wohnung, ist der Vermieter darüber zu informieren. Der Vermieter ist für die Rattenbekämpfung zuständig und muss tote Tiere schnellstmöglich entsorgen.

Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, ist eine Mietminderung zulässig. Auch könnten die Kosten für einen Schädlingsbekämpfer auf den Vermieter umgelegt werden.

Dem Rattenbefall vorbeugen

Als einfachste Maßnahmen sollten Sie dafür sorgen, dass Ratten auf Ihrem Grundstück keine Essensreste vorfinden und sich nicht heimisch fühlen. Achten Sie hierfür auf die folgenden Punkte.

Abfälle verschließen

Entsorgen Sie den Abfall und Essensreste so in den Mülltonnen, dass diese für Ratten unerreichbar sind. Halten Sie den Deckel geschlossen und beschweren sie diesen, falls Ratten ohne Probleme in die eigentlich geschlossene Mülltonne kriechen.

Keine Essensreste in der Toilette entsorgen

Essensreste - Toilette
Essensreste gehören nicht in die Toilette, sondern in die Biotonne

Lebensmittelreste gehören nicht in die Toilette. Von dort gelangt der Abfall in die Kanalisation und lockt die Schädlinge an. Für organische Abfälle ist die Biotonne der richtige Ort.

Schädlingsbekämpfer informieren

Haben sich die ersten Ratten bei Ihnen eingefunden, sollten Sie selber frühzeitig einen Profi mit der Rattenbekämpfung beauftragen. Das Auslegen von Köderboxen mit Giften ist eine Aufgabe für den Profi und kann bei unsachgemäßer Anwendung für Haustiere und Menschen zur Gefahr werden.

Den Rattenbefall melden

Befindet sich nicht nur eine einzelne Ratte, sondern gleich mehrere Exemplare auf Ihrem Grundstück, müssen Sie dies an die zuständige Behörde melden. Wenden Sie sich an das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt, um diese über den Befall aufzuklären.

Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Daher ist es am einfachsten, wenn Sie sich an die jeweilige Stelle wenden und das weitere Vorgehen erfragen.

Dann werden Sie dazu beitragen, dass von den Ratten keine Gefahr ausgeht und eine weitere Verbreitung eindämmen.

Sebastian
Sebastian
Hallo, Ich bin Sebastian und lebe seit wenigen Jahren überwiegend in Indonesien. Dort konnte ich endlich meine Leidenschaft zum Gärtnern ausleben. Meine gewonnene Erfahrung teile ich auf Gartenora.de damit diese Leidenschaft auch Ihnen eine große Freude bereitet.

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