Dürfen Sie im eigenen Garten grillen und was gibt es zu beachten?

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Was gibt es Schöneres, als die wärmeren Temperaturen gemeinsam mit Freunden bei einer Gartenparty zu genießen? Der Grill wurde angefacht, die Würste befinden sich auf dem Rost und die Stimmung steigt.

Doch nicht jede Person wird sich über dieses Vorhaben freuen. Für einige Nachbarn stellt das Grillen im Garten ein echtes Ärgernis dar. Der Qualm könnte in den Garten hinüberziehen und die Lärmbelästigung ist nicht zu unterschätzen.

Eigentlich sind Sie auf Ihrem Grundstück König. Da sollte es doch auch erlaubt sein zu grillen und den Garten zu nutzen. Oder gibt es bezüglich des Grillens Einschränkungen und Ihnen droht sogar eine Strafe?

Erfahren Sie, welches Recht Ihnen zusteht und worauf Sie beim Grillen achten müssen, damit keine Strafe auf Sie zukommt.

Gesetzlicher Rahmen

Deutschland gilt als Land mit einer ausgeprägten Bürokratie. Es besteht der Sinn danach, möglichst alles zu regeln und gesetzliche Vorschriften zu formulieren. Für das Grillen im Garten bestehen jedoch nur in zwei Bundesländer konkrete Rechtsvorschriften.

Dies betrifft NRW und Brandenburg. Dort wurde festgelegt, dass das Grillen dann erlaubt ist, wenn Nachbarn oder andere Unbeteiligte sich dadurch nicht belästigt fühlen.

Eine Belästigung könnte zum Beispiel bestehen, falls der Rauch vom Holzkohlegrill zum Nachbarn verweht. Steht der Wind ungünstig oder ist die Rauchentwicklung beim verwendeten Keramikgrill zu hoch, ist das Grillen untersagt.

In anderen Bundesländern bestehen solch konkrete Vorschriften nicht. Dennoch gelten in der Praxis die gleichen Regeln. Das Grillen ist erlaubt, insofern es keine Belästigung darstellt. Neben dem Rauch ist dabei auch der Lärm zu beachten. Nachbarn müssen keine laute Griffeier neben sich dulden.

Wann eine Belästigung auftritt, ist jedoch nur schwer abzuschätzen. Es gibt keine festen Grenzwerte und auch die Rauchentwicklung lässt sich objektiv kaum kontrollieren. Treten die Belästigungen mehrmals auf und möchte der Nachbar Ihnen das Grillen verbieten, muss im Einzelfall das Gericht darüber entscheiden. Eine objektive Grenze, ab der das Grillen untersagt ist, gibt es also nicht.

Worauf müssen Sie beim Grillen achten?

Grillen - Nachtruhe
Ab 22 Uhr besteht Nachtruhe und die Party muss ins Haus verlagert werden

Beim Grillen gilt es die Belästigung der Nachbarn minimal zu halten. Dann stellt das Grillen im Garten kein Problem dar und führt zu keinem Bußgeld oder einem Nachbarschaftsstreit.

Formal sollten Sie die Ruhezeiten einhalten. Dies bedeutet, dass die Party ab 22 Uhr entweder beendet oder in das Haus verlagert werden sollte. Dann gilt die Nachtruhe einzuhalten und unabhängig vom Grillen, kann dies schnell zu einer Anzeige wegen Ruhestörung führen.

Als zweite wichtige Möglichkeit sollten Sie den Grill so aufstellen, dass die Rauchbelastung möglichst gering ist. Dazu lohnt es sich die aktuelle Windrichtung anzuschauen und den Grill dementsprechend aufzustellen. Stellen Sie den Grill nicht direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück auf, sondern lieber etwas entfernt. Weht etwas Rauch zum Nachbarn hinüber muss dies noch kein Verbot nach sich führen. Wird die Rauchbelastung unzumutbar, kann der Nachbar die Polizei rufen, welche Ihnen das Grillen untersagt.

Ist der Platz nicht gegeben oder die Nachbarn sind besonders empfindlich, empfiehlt sich das Grillen mit einem Gas- oder Elektrogrill. Bei diesen tritt keine Rauchentwicklung auf und die Würstchen schmecken genauso gut. Gehen Sie beim Kauf des nächsten Grills etwas überlegter vor und machen Sie sich auch Gedanken darüber, wie Sie die Belastung für Ihre Nachbarn minimal halten.

Wie verhält es sich mit dem Grillen auf dem Balkon?

Grillen - Balkon
Beim Grillen auf dem Balkon beschränken Sie sich lieber auf einen Elektrogrill

Ein eigenes Haus mit Garten zu besitzen ist nicht allen Personen vorbehalten. In Deutschland ist die Rate an Eigentümern mit einem Einfamilienhaus relativ gering. Die meisten Personen wohnen zur Miete und haben nur die Möglichkeit auf dem Balkon zu grillen.

Auf dem Balkon ist der Abstand zu den Nachbarn deutlich geringer. Der Qualm steigt nach oben, was besonders für die Nachbarn in den oberen Etagen zu einem Problem wird. Diese können aufgrund der Rauchentwicklung den Balkon selber kaum nutzen.

Möchten Sie auf dem Balkon grillen, sehen die meisten Hausordnungen ein Verbot eines Holzkohlegrills vor. Bei diesem ist die Rauchentwicklung zu stark, sodass die Nachbarn sich davon belästigt fühlen könnten. Daher bietet es sich auf dem Balkon generell an lieber einen Elektrogrill zu verwenden.

Ist in der Hausordnung nichts vorgeschrieben, wäre es theoretisch auch erlaubt einen Holzkohlegrill zu nutzen. Um den Frieden in der Nachbarschaft zu bewahren, sollten Sie auf dem Balkon jedoch keinen Grill mit Holzkohle einsetzen.

Wie oft dürfen Sie im Jahr grillen?

Sind Sie in der Nachbarschaft als besonderer Freund des Grillens bekannt und steigt bei Ihnen fast jedes Wochenende eine Party im Garten, wenn es das Wetter zulässt? Dann könnte dies zu einer Anspannung des Nachbarschaftsverhältnisses führen.

Pauschale Regelungen sind für das Grillen nicht vorgesehen. Es gibt vom Gesetzgeber keine maximale Anzahl an Grillfeiern, die Sie pro Sommer in Ihrem Garten veranstalten dürfen. Wird es Ihrem Nachbarn zu bunt, kann dieser aber durchaus eine Klage einreichen und im Einzelfall entscheidet ein Gericht darüber, welche Auflagen Sie erhalten.

In der Vergangenheit hat ein Gericht entschieden, dass das Grillen für den Hausbesitzer nur mit einer Vorankündigung von 48 Stunden erlaubt sei. Die Nachbarn mussten über das anstehende Grillen informiert werden, sodass sich diese darauf einstellen können.

In einem anderen Fall wurde entschieden, dass das Grillen während der Sommermonate nur einmal pro Monat gestattet sei. Anscheinend ist der Grillmeister durch die hohe Lautstärke aufgefallen und musste diese Aktivitäten deutlich einschränken.

Zu einer ähnlichen Entscheidung ist auch das Oberlandesgericht in Oldenburg gekommen. Dort wurde eingeräumt, dass nur vier mal im Jahr das Grillen hinzunehmen sei. Eine höhere Anzahl wäre den Nachbarn nicht zuzumuten und müsse nicht geduldet werden.

Drohen Geldstrafen?

Rauch - grillen
Steigt der Rauch zum Nachbarn drohen Bußgelder

Neben der erwähnten Auflagen, dass das Grillen nur eine gewisse Anzahl im Jahr oder Monat erlaubt ist, gibt es auch die Möglichkeit des Verhängens von Geldbußen. Diese werden ebenso je nach Einzelfall entschieden.

Für eine übermäßige Belästigung mit Qualm, welcher in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn einzog, wurde zum Beispiel ein Bußgeld von 100€ verhängt. Die Höhe des Bußgeldes ist vom Ausmaß des Qualms abhängig und wird individuell vom Richter festgelegt.

Mehr noch als die Rauchbelästigung ist auch der Lärm zu beachten. Insbesondere während der Nachtruhe und an Sonn- sowie Feiertagen ist die Lautstärke minimal zu halten. Wird dagegen verstoßen, sind Bußgelder im Bereich von mehreren tausend Euro möglich.

Besonders vorsichtig müssen Mieter sein. Verstoßen diese mit Ihrem Grillverhalten gegen die Hausordnung, kann dies eine Kündigung nach sich ziehen.

Was müssen Sie beim Grillen im Garten beachten?

Das Grillen gilt in Deutschland als Kulturgut. Ebenso ist den Menschen aber auch die Sonntagsruhe heilig und Sie möchten vom Rauch nicht gestört werden.

Als verantwortungsvoller Grillmeister sollten Sie darauf achten, dass der Qualm nicht zu den Nachbargrundstücken verweht. Ist der Garten relativ klein und die Nachbarn nicht weit entfernt, bietet es sich an einen Gas- oder Elektrogrill zu verwenden. Bei diesen ist keine Rauchentwicklung zu erwarten.

Während des Grillens sollten Sie eine übermäßige Lautstärke vermeiden. Sicherlich kann es an einem Samstagnachmittag mal etwas lauter werden. Spätestens ab 22 Uhr tritt jedoch die Nachtruhe ein, sodass Sie sich hier zurückhalten müssen.

Halten Sie sich nicht an diese Regelungen und Ihr Nachbar fühlt sich gestört, kann dieser Ihnen das Grillverhalten einschränken. Ein Gericht könnte entscheiden, dass Sie nur eine gewisse Anzahl im Jahr den Grill anschmeißen dürfen. Auch das Verhängen von Bußgeldern ist im Einzelfall möglich und orientiert sich am Grad der Belästigung.

Um für gute nachbarschaftliche Beziehungen zu sorgen, sollten Sie sowohl den Lärm als auch Rauch minimal halten. Sprechen Sie sich mit dem Nachbarn ab und fragen Sie Ihn, ob das Grillen als störend wahrgenommen wird. So gehen Sie frühzeitig jedem Rechtsstreit aus dem Weg und das Grillen führt im Garten nicht zu Problemen.

Sebastian
Sebastian
Hallo, Ich bin Sebastian und lebe seit wenigen Jahren überwiegend in Indonesien. Dort konnte ich endlich meine Leidenschaft zum Gärtnern ausleben. Meine gewonnene Erfahrung teile ich auf Gartenora.de damit diese Leidenschaft auch Ihnen eine große Freude bereitet.

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