Wie groß darf mein Gartenhaus sein?

Autor:

Kategorie

Viele Hobbygärtner wünschen sich ein Gartenhaus. Es ist nicht nur praktisch, sondern sieht außerdem schön aus. Wer sich für den Kauf eines Gartenhauses entschieden hat, darf sich bewusst sein, dass beim Aufstellen einige Regelungen beachtet werden müssen. In vielen Fällen wäre es optimal, das Gartenhaus direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück aufzustellen, nicht immer ist dies aber rechtlich möglich. Der Grund liegt darin, dass es viele verschiedene Gesetze gibt, die dagegen sprechen, es direkt an diesem Platz zu errichten. In diesem Artikel erfahren Leser die wichtigsten Tipps, die zum Thema Gartenhaus bedeutend sind.

Was genau ist ein Gartenhaus?

Bei einem Gartenhaus handelt es sich aus gesetzlicher Sicht um ein Gebäude, das dadurch automatisch dem Baurecht unterliegt. Ein Gebäude wird wie folgt definiert: Es handelt sich dabei, um eine Anlage, die selbstständig genutzt werden kann und überdacht ist. Das Gebäude kann betreten werden und als Aufenthaltsraum für Menschen, Tiere oder Sachen dienen. Diese baulichen Anlagen sind direkt mit dem Erdboden verbunden und werden aus Baustoffen hergestellt.

Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, sodass keine einheitliche Definition für ganz Deutschland verfügbar ist. Um genauere Informationen zu bekommen, sollte immer im zuständigen Amt des jeweiligen Bundesland nachgefragt werden.

Darauf ist zu achten beim Bau eines Gartenhauses

Wer sich für den Bau eines Gartenhauses entscheidet, sollte sich nicht nur auf die Suche nach dem passenden Haus bei www.pineca.de machen, sondern zudem die Regelungen beachten. Auch wenn es sich hierbei um das eigene Grundstück handelt, gibt es zahlreiche Gesetze, die natürlich eingehalten werden müssen. In diesem Zusammenhang spielt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes eine bedeutende Rolle, die vorher am besten kurz eingesehen wird. Diese beinhaltet all die Gesetze, die beim Errichten eingehalten werden müssen. Ein Gespräch beim Bauordnungsamt kann eine gute Lösung sein, um über all die Unsicherheiten Klarheit zu gewinnen.

Zudem ist es gut, sich mit den Nachbarn auszutauschen und ihnen vom Vorhaben zu erzählen. Das kann einige nachfolgend entstehende Diskussionen vermeiden.

Bebauungsplan einholen

In erster Linie ist es gut, sich einen Bebauungsplan zu holen. Obgleich es der eigene Garten ist, muss das Planungsrecht des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Wenn der Plan vorhanden ist, darf dieser genauestens durchgesehen werden. Oftmals ist es so, dass Nebenanlagen oder Gartenhäuser usw. nur in bestimmten Zonen errichtet werden dürfen. Die Grenzen, die im Plan eingezeichnet werden, dürfen nicht überschritten werden.

Größe und Bundesland entscheidet über eine Baugenehmigung

Je nachdem, wie groß das Gartenhaus sein soll, braucht es in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Um herauszufinden, ob dies notwendig ist, muss man sich folgende Faktoren durchsehen:

  • Wie groß ist das Haus?

Das Gartenhaus darf je nach Bundesland nur eine bestimmte Fläche aufweisen, damit es ohne Genehmigung errichtet werden kann. Oft liegt die Fläche unter zehn Kubikmetern. Wie hoch das Haus sein darf, unterscheidet sich je nach Gemeinde. Dieser Punkt darf im Vorfeld abgeklärt werden. In einigen Gebieten ist es so, dass das Haus nicht höher als drei Meter sein darf.

  • Wie wird das Gartenhaus verwendet?

Neben der Größe spielt zudem der Verwendungszweck eine Rolle. Wer das Gebäude nur zum Abstellen von Geräten wie beispielsweise dem Rasenmähroboter oder Ähnliches nutzt, ist in den meisten Fällen nicht verpflichtet, sich eine Genehmigung einzuholen. Möchte man jedoch eine Toilette oder eine Kochnische einbauen, dann braucht es eine Baugenehmigung.

  • Liegt der Standort innerhalb der bebauten Siedlung?

Je nachdem, wo das Gartenhaus errichtet wird, kann es notwendig sein, eine Baugenehmigung einzuholen. Wenn das Häuschen beispielsweise im Außenbereich gebaut wird, braucht es eine. In vielen Bundesländern braucht es für ein Gartenhaus, das am Bebauungszusammenhang teilnimmt, keine separate Baugenehmigung.

  • Beton als Fundament?

Wer das Haus auf Beton baut, muss eine Baugenehmigung einholen.

Gartenhaus ohne Baugenehmigung

Ein Bau, der ohne Genehmigung aufgestellt werden kann, wird auch als verfahrensfreies Bauvorhaben bezeichnet. Darunter versteht man die Möglichkeit, ein Gartenhaus zu bauen – ohne dass es eine Genehmigung beim zuständigen Amt braucht.

Die Grenzbebauung ist möglich, wenn das Haus (ohne Toilette, ohne Feuerstelle usw.) nicht höher als drei Meter ist und dabei die Länge zur Grenze zum Nachbarn von neun Metern nicht überschritten wird. Möchte man hingegen einen Raum zum dauerhaften Aufenthalt planen, muss dieser mindestens drei Meter von der Grenze entfernt sein.

Die Gartenlaube darf dann errichtet werden, wenn sie die Grundfläche von 24 qm nicht überschreitet und man keinen dauerhaften Aufenthalt dort plant. Dieser Artikel auf T-Online könnte hilfreich sein.

Sebastian
Sebastian
Hallo, Ich bin Sebastian und lebe seit wenigen Jahren überwiegend in Indonesien. Dort konnte ich endlich meine Leidenschaft zum Gärtnern ausleben. Meine gewonnene Erfahrung teile ich auf Gartenora.de damit diese Leidenschaft auch Ihnen eine große Freude bereitet.

Das könnte Sie auch interessieren

Verwandte Beiträge