Gartenabfälle entsorgen  

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Gärtnern folgt dem natürlichen Kreislauf der Natur. Pflanzen wachsen, blühen, tragen Früchte und Samen. Neben Freude und Gärtnerglück fallen bei der Gartenarbeit Jahr für Jahr auch zahlreiche Abfälle an. Diese verrotten nicht einfach, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden. Bei umfangreichen Säuberungs- und Schnittarbeiten im Frühling und Herbst ist die Biotonne schnell ausgelastet. Wohin also mit Gartenabfällen, was zählt überhaupt dazu und welche Entsorgungsmöglichkeiten sind legal und umweltgerecht? 

Was sind Gartenabfälle? 

Unter der Bezeichnung Gartenabfälle lassen sich alle Überreste pflanzlicher Herkunft, die im Garten zu finden sind zusammenfassen. Gartenabfälle dienen Mikroorganismen als Nahrungsquelle. Dadurch werden die pflanzlichen Überreste zersetzt. Die freigesetzten Nährstoffe gelangen zurück in den Boden. Damit schließt sich der natürliche Kreislauf, welcher unser Ökosystem in Gang hält.  

Gartenabfälle im Überblick: 

  • Grünschnitt 
  • Strauchschnitt 
  • Rasenschnitt 
  • Laub 
  • Astschnitt 
  • Wurzeln 
  • Abfall von den Beeten 
  • Blumen  
  • verbrauchtes Substrat  
  • ausgetopfte Pflanzen  
  • Unkraut  

Warum müssen Gartenabfälle fachgerecht entsorgt werden? 

Die fachgerechte Entsorgung von Gartenabfällen ist schon allein deshalb notwendig, weil Sie sich mit einer wilden Entsorgung strafbar machen. Sie werden nicht nur tief in die Tasche greifen müssen, sondern schaden zugleich auch der Umwelt.  

Hätten Sie’s gewusst: Würden Sie beispielsweise Ihre Gartenabfälle illegal im Wald entladen, nehmen Sie den Trieben im Waldboden wie auch den Kleinstlebewesen, die ihn bewohnen, die Luft zum Atmen.

Das entsorgte Grün liefert einen Nährstoffüberschuss und kann das natürliche Gleichgewicht vor Ort stören. Dies kann zur Verdrängung vormals heimischer und an den Standort angepasster Pflanzen führen. Mit dem Grün laden Sie auch Rückstände von Dünger und Pflanzenschutzmitteln ab, welche ins Grundwasser gelangen.  

Grünschnitte entsorgen – was darf auf den Kompost? 

In beinahe jedem Garten befindet sich mit einem Komposthaufen ein kleines, aber gut funktionierendes Ökosystem. Auf den Kompost dürfen alle unbehandelten Gartenabfälle gegeben werden. Daneben können Sie weitere, gröbere Abfälle kompostieren, um den Kompost locker zu halten und für seine möglichst schnelle Zersetzung zu sorgen.  

Folgende Abfälle eignen sich für die Entsorgung auf dem Kompost: 

  • Gartenabfälle (Laub, Rasenschnitt, Heckenschnitt, Blumen, Astschnitt, Unkraut vor der Blüte) 
  • Küchenabfälle (Reste von Obst und Gemüse, Kartoffelschalen, Teebeutel, Kaffeesatz) 
  • Asche (Holzasche von unbehandeltem Material) 
  • Papier (unbedruckt, Küchentücher, Pappstücke, Eierkartons) 
  • Kleintierstreu (auf pflanzlicher Basis) 

Was darf nicht auf den Kompost? 

Metall, Glas oder Kunststoff haben auf dem Kompost nichts verloren, denn diese Materialien verrotten nicht. Kohlenasche gehört ebenfalls nicht auf dem Komposthaufen. Dort konzentrieren sich Schwermetalle und der hohe Kaligehalt kann mit der Zeit zu einer Überversorgung des Bodens führen.  

Tipp: Auch nicht alles Pflanzliche sollte bedingungslos auf dem Kompost entsorgt werden. Schwer verrottbares Laub verzögert die Kompostbildung. Bei Thujen und anderen Giftpflanzen sollte der Anteil möglichst nicht mehr als zehn Prozent betragen.  

Wurzelunkräuter wie Quecken, Ackerwinden oder Ackerdisteln sind überaus zäh und können im Kompost wunderbar überleben. Damit der Kompost nicht verunkrautet, sollten die Wurzeln mindestens eine Woche in der Sonne trocknen, bevor sie auf den Kompost gegeben werden.  

Wie werden Gartenabfälle fachgerecht entsorgt? 

Die wenigsten Komposthaufen können den kompletten übers Jahr anfallenden Grünschnitt aufnehmen. Größere Mengen an Gartenabfällen können in speziellen Annahmestellen der Kommunen abgegeben werden.  

In den Recyclinghöfen können Astschnitt, Zweige oder auch Stammholz abgeliefert werden. Kleinere Mengen werden häufig ohne Entgelt entgegengenommen. In jedem Fall ist für eine ordnungsgemäße Verpackung in gut verschließbaren Säcken zu sorgen.  

Die Entsorgung über die öffentlichen Stellen besitzt einen positiven Hintergrund. Gartenabfälle werden in speziellen Kompostierungsanlagen zu bester Komposterde. Dies gelingt viel schneller, als auf dem heimischen Kompost, wo durchaus mehrere Jahre vergehen können. Bei Temperaturen von über 50 Grad verkürzt sich der Prozess im Profi-Komposter auf gerade einmal zwei Wochen.  

Bevor die Gartenabfälle auf dem heimischen Kompost landen, sollten sie zerkleinert werden. Wurden im Herbst Bäume und Sträucher beschnitten, sind die Äste im Häcksler zu schreddern. Viele Hobbygärtner sind im Herbst durch das herabfallende Laub regelrecht überfordert. Wird das Laub mit Rasenschnitt vermischt, können die Pflanzen mit einer Mulchschicht versorgt werden. Die Auflage erfolgt direkt auf dem Boden, schützt vor Frost und bewahrt die Erde vor Austrocknung.   

Eine Möglichkeit der umweltgerechten Verwertung von Gartenabfällen ist die Anlage von Reisighaufen. Wird dieser an einem schattigen Ort aufgeschichtet, sind Igel und andere Kleintiere schnell eingezogen und gut vor dem Winter geschützt.        

Was ist verboten? 

Die eigenmächtige Entsorgung von Gartenabfällen sollte unterbleiben. Für die unrechtmäßige Entsorgung von Gartenabfällen in Wald und Flur sehen die Bundesländer ein unterschiedliches Strafmaß vor. In jedem Fall werden Sie bei illegaler Entsorgung entsprechend zur Kasse gebeten. Nähere Informationen können dem Bußgeldkatalog entnommen werden.

Strafen können auch verhängt werden, wenn Gartenabfälle offen verbrannt werden. Während des Verbrennungsprozesses kommt es zur Freisetzung von Feinstaub und anderen Schadstoffen. Meistens ist der Grünschnitt viel zu feucht, wenn er verbrannt wird. Zudem ist die Luftzufuhr oft eingeschränkt und die Gartenabfälle verbrennen nicht vollständig. Weiterhin entsteht eine hohe Rauchentwicklung.  

Viele Kommunen verbieten die offene Verbrennung von Gartenabfällen daher generell. Sollte keine diesbezüglichen Einschränkungen gemacht werden, gibt es in jedem Fall zeitliche Anordnungen und/oder bestimmte Einschränkungen. So dürfen Gartenabfälle meist nur an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Bei starker Windentwicklung besteht ein hohes Sicherheitsrisiko. Die Flammen können schnell auf umliegende Pflanzen oder Behausungen übergreifen.  

Sebastian
Sebastian
Hallo, Ich bin Sebastian und lebe seit wenigen Jahren überwiegend in Indonesien. Dort konnte ich endlich meine Leidenschaft zum Gärtnern ausleben. Meine gewonnene Erfahrung teile ich auf Gartenora.de damit diese Leidenschaft auch Ihnen eine große Freude bereitet.

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