Lassen sich die Tauben auf Ihrem Balkon nieder und bevölkern diese Ihren Garten, könnten Sie Ihrem Zorn mit dem Töten der Tauben Ausdruck verleihen. Allzu gerne würden Sie ein Gift streuen oder selber mit einem Gewehr auf die Tiere zielen und die Plage kontrollieren.
Doch ist es überhaupt erlaubt eine Taube zu töten und welche Strafen könnten drohen? Erfahren Sie, wie Sie mit der Taube umgehen dürfen und welche Taubenabwehr Methoden vom Gesetz zugelassen sind.
Dürfen Tauben getötet werden?
Tauben sind ständig auf der Suche nach Nahrung und erschließen neue Futterquellen. Im Sommer ist das Angebot an Nahrung reichhaltig. Die Innenstädte sind bevölkert und Essensreste problemlos auffindbar.
Anders sieht es jedoch im Winter aus. Tauben müssen nun weite Wege auf sich nehmen, um an Futter zu gelangen. Nicht selten gehen sie hierbei eine größere Nähe zum Menschen ein und lassen sich auch auf dem Balkon oder dem Garten blicken. Insbesondere Stadttauben kennen keine Scheu bei der Futtersuche.
Tauben gelten aufgrund des entstehenden Schadens als Schädlinge. Der Taubenkot greift die Bausubstanz an und die Vögel gelten als Überträger verschiedener Krankheiten. Als Wirt werden sie von Bakterien und Viren genutzt, die im Einzelfall auf den Menschen übergehen. Zwar ist das Risiko relativ gering, doch möchten Sie sich aus guten Gründen von den Tauben lieber fernhalten.
Verhältnismäßige Methoden
Obwohl Tauben als Schädlinge gelten, ist das Töten grundsätzlich nicht erlaubt. Auch die Taube ist nach dem Grundgesetz Art. 20a GG geschützt. Sie darf nicht einfach getötet werden, weil sie für einen Schaden verantwortlich ist und keinen schönen Anblick darstellt.
Dass Tauben als Schädlinge gelten ist von Gerichten bestätigt worden. Dies gilt insbesondere bei größeren Mengen dieser Tiere. Damit ist ein Bekämpfen zulässig, um einen Schaden abzuwehren.
Die Bekämpfung muss jedoch verhältnismäßig sein. Es darf der Taube kein Leid zugefügt werden und es gibt eine Reihe von Abwehrmaßnahmen, die völlig leidlos für die Taube sind. Daher sind zunächst solche Vergrämungsmethoden durchzuführen, um die Tauben fernzuhalten.
Tauben vergiften
Die Ratten der Lüfte könnten auf selben Wege bekämpft werden, wie die Schädlinge am Boden. Das Vergiften gelingt ohne großen Aufwand und erweist sich als wirkungsvoll.
Dies bedeutet aber nicht, dass Sie als Privatperson ein Gift ausbringen dürfen, um die Tauben zu töten. Sie machen sich hierbei strafbar und es droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Stadttauben sind zwar keine bedrohten Tierarten, doch töten Sie mit dem Gift eine geschützte Vogelart, kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen.
Möchten Sie die Taube töten, ist vorab eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde einzuholen. Denn in Einzelfällen ist das Töten durchaus möglich. Dennoch sollten Sie es zunächst mit dem Vergrämen probieren und schauen, ob sich die Tauben beeindrucken lassen.
Tauben abschießen
Bei der Abwehr der Tauben mittels Abschuss sieht die Rechtslage ähnlich aus. Stadttauben werden zwar weder von der Bundesartenschutzverordnung, noch nach dem Jagdrecht geschützt, doch der Abschuss muss vorher rechtlich freigegeben werden.
Hierfür ist entweder die Ordnungsbehörde oder die Tierschutzbehörde zuständig. Welche Behörde die Erlaubnis erteilen darf, hängt davon ab, ob sich die Taube innerhalb oder außerhalb von Gebäuden befindet.
Beim Abschuss muss auf das Wohl der Taube geachtet werden. Schmerzen sollten vermieden werden, sodass ein Abschuss nur von geübten Jägern durchgeführt werden sollte.
Um den eigenen Balkon oder den Garten zu schützen erweist sich das Abschießen als wenig effektive Maßnahme. Selbst bei erfolgreichem Abschuss ist die Population so groß, dass einfach andere Tauben den Platz einnehmen werden. Somit hat sich am grundsätzlichen Problem des Taubenbefalls nichts geändert.
Wann ist eine Tötung erlaubt?
In Ausnahmefällen ist eine Tötung der Tauben erlaubt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Tauben in Lebensmittelbetrieben anzufinden sind. Dort könnte eine Kontamination der Lebensmittel stattfinden und ein großer Schaden entstehen. Halten sich die Tauben innerhalb des Gebäudes auf, ist eine Tötung in den meisten Fällen gerechtfertigt.
Auch bei einem überaus großem Befall der Tauben ist eine Tötung mitunter erlaubt. Hierfür wird in Betracht gezogen, wie viel Tiere sich auf der Fläche ausbreiten. Ist die Belastung zu hoch, könnte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Bei diesen kritischen Fällen gilt, dass zunächst mit der zuständigen Behörde gesprochen werden muss. Nur diese kann eine Erlaubnis erteilen, womit das Töten der Taube rechtlich möglich ist.
Wie können Sie Tauben töten?
Hat sich die Taube innerhalb eines Gebäudes verirrt, stellt der Abschuss die beste Maßnahme dar, um wirksam die Gefahr zu beseitigen. Durch den Kot könnten Lebensmittel verunreinigt und die Produktion im Betrieb gestört werden.
Ist solch eine unmittelbare Gefahr nicht gegeben, können Sie Lebendfallen ausbringen, um die Taube einzufangen und umzusiedeln. Dies ist wesentlich tierfreundlicher und ist mit einem geringen Aufwand verbunden.
Auch bei der erlaubten Tötung ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Daher gelten Tötungsmaßnahmen als verboten, die einen vermeidbaren Schmerz verursachen. Dazu gehört zum Beispiel der Abschuss mittels Schrotmunition. Dabei könnte die Taube nicht getötet, sondern nur schwer verletzt werden, sodass sie ein größeres Leid erfährt. Gerade bei Schüssen auf einen Schwarm ist zu erwarten, dass einzelne Vögel verletzt werden und einen großen Schmerz erfahren.
Wer darf Tauben töten?
Welche Personengruppen Tauben töten dürfen, ist Gegenstand einer laufenden Diskussion und muss im Einzelfall betrachtet werden. Grundsätzlich dürfen nur Fachmenschen eine Tötung vornehmen. Dies trifft auf Jäger zu, die die Tauben keinen vermeidbaren Schmerz zufügen.
In einem konkreten Fall hatte zudem ein Falkner geklagt, welchem zunächst das Töten der Tauben untersagt wurde. Ihm wurde mitgeteilt, dass andere tierfreundlichere Methoden eingesetzt werden sollten. In einem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel festgestellt, dass das Auslegen von Fallen zum Zwecke der Tötung der Tauben den Umständen angemessen war, um die Taubenplage zu beseitigen.
Fraglich ist, ob auch Schädlingsbekämpfer Tauben töten dürfen. Die meisten Unternehmen setzen von sich aus auf andere Systeme, die ohne eine Tötung auskommen und die Tauben vergrämen.
Rechtssichere Methoden, die Taube zu vertreiben
Das Töten der Tauben erscheint in den meisten Fällen als wenig sinnvoll. Schon nach kurzer Zeit gleichen andere Tiere den Bestand aus, sodass Sie keinen Fortschritt erzielt haben.
Besser ist es, wenn Sie auf andere Methoden setzen, die die Taube dauerhaft vergrämt. Dies gelingt zum Beispiel mit einem Taubenschreck. Dabei werden Attrappen aufgestellt, die einem Raben ähnlich sehen und die Vögel vertreiben.
Auch akustische Systeme sind als Taubenabwehr auf dem Balkon möglich. Durch Hundegebell oder den Geräuschen von Raben lassen sich die Tauben ebenso bekämpfen.
Somit können Sie Stadttauben ganz ohne Tötung vertreiben und riskieren kein empfindliches Bußgeld. Tauben zu töten ist nur in Ausnahmefällen einem Fachmann vorbehalten und keinesfalls von Laien durchzuführen.