Baugenehmigungen für die Terrassenüberdachung

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Sie haben eine große Dachterrasse und möchten diese rund um die Uhr nutzen? Dann sollten Sie sich Gedanken über ein wetterfestes Terrassendach machen. Den sommerlichen Regen im Trockenen überstehen, geschützt vor der Sonne den Kaffee genießen oder sich im Winter mit der Familie zusammenkuscheln. Solche Momente sind mit einer Terrassenüberdachung problemlos möglich. Doch was sagen die zuständigen Ämter zu einer Erweiterung der Terrasse um ein schützendes Dach? Benötigen Sie eine Baugenehmigung und wenn ja, woher bekommen Sie diese? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bau eines Terrassendaches!

Benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach?

Zunächst einmal die Antwort auf die wichtigste Frage: Ja, Sie benötigen in vielen Fällen eine Genehmigung von dem zuständigen Bauamt. Da verhindert werden soll, dass in den Städten und Dörfern das Chaos ausbricht, wenn jeder baut wie er möchte, ist das Baurecht im Landesrecht geregelt. Es existieren zahlreiche Vorschriften und Normen, die das Bauen organisieren und regeln. Leider fällt auch der Bau von Überdachungen für Terrassen in diese Kategorie. Unabhängig davon, ob das Dach für Gartenhäuser groß gebaut wird, oder lediglich einen kleinen Balkon schützen soll. In den meisten deutschen Bundesländern benötigen Sie eine Genehmigung, wobei Unterschiede existieren. Während in manchen Regionen der Garten nicht bebaut werden darf, dürfen Bebauungen in gewissem Rahmen sogar ohne Genehmigung erfolgen. Die Frage muss also länderabhängig beantwortet werden.

Das notwendige Baurecht

Das Baurecht teilt sich in Privat- und öffentliches Recht auf, wobei beide für Ihre Überdachung relevant sind. Dies betrifft z.B. sowohl das bundesweite Baurecht als auch die Nachbarrechte des privaten Baurechts. Sie müssen sich nicht mit allen Rechten und Gesetzen auseinandersetzen, sondern melden sich bei dem zuständigen Bauamt. Dieses prüft Ihr Vorhaben anhand der gegebenen Vorschriften und erteilt oder entzieht die Genehmigung. Wichtig: Das Bauamt benötigt dafür zunächst Informationen zu Standort und Größe Ihres Terrassendaches. Konkrete technische Details werden erst später bedeutend. Informationen zu Ihrem persönlichen Bauamt erhalten Sie bei der Gemeinde und/oder dem Bürgerservice.

Allerdings benötigen kleine Bauvorhaben häufig keine Genehmigung. Daher kommt man zu der Frage, wann Sie überhaupt eine Baugenehmigung benötigen!

Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung?

Auch hier ist wieder keine eindeutige Antwort möglich, denn es kommt ganz auf den Umfang des Bauvorhabens an. Die Überdachung großer Gartenhäuser ist meist erst nach Erlaubnis möglich. Bei kleinen Überdachungen von Terrassen oder Balkonen sind in der Regel von der Größe abhängig. Markisen oder Sonnensegel bedürfen keiner Genehmigung vom Bauamt.

Bei allen Bauvorhaben, die einen festen Um- oder Ausbau an einem Gebäude vorsehen, ist eine Genehmigung notwendig. Der Spielraum für die Bebauung ist bei bestehenden Häusern etwas eingegrenzt. Dies gilt leider auch für Terrassendächer, die sich im Garten befinden und nicht unmittelbar am Haus. Die Notwendigkeit einer Genehmigung hängt dabei von dem Bundesland ab, in dem Sie leben, sowie der jeweiligen Abmessung der Überdachung.

Über folgende Fragen sollten Sie sich Gedanken machen!

Damit Ihre Baugenehmigung erfolgreich ist, müssen Sie sich mit der Bauordnung Ihres Bundeslandes auseinandersetzen. Dabei sollten Sie folgende Fragen vorher abklären:

Wo möchten Sie das Terrassendach bauen?

Wie groß möchten Sie die Überdachung der Terrasse umsetzen?

Die baurechtlichen Vorgaben sind bundesweit leider nicht einheitlich und variieren je nach Bundesland. Ein Bekannter aus dem nächsten Dorf kann also durchaus die gleiche Überdachung bauen, muss jedoch andere Voraussetzungen dafür erfüllen. Es kann jedoch auch sein, dass der Bebauungsplan andere Festsetzungen beinhaltet. Dies hängt von den regionalen Baugebieten und lokalen Vorschriften ab. Ein Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt.

In manchen Bundesländern wird Ihnen ein sogenannter räumlicher Freibetrag zugestanden, der eine Baugenehmigung erübrigt. Ist Ihr Bauvorhaben größer als der Freibetrag, benötigen Sie eine Genehmigung. In Bayern liegt der Freibetrag bei bis zu 3 Metern Tiefe und bei maximal 30 m². Auch hier der Tipp: Vorher informieren!

Hinweis: Auf das jeweilige Material kommt es bei Überdachungen übrigens nicht an. Ob ein rustikales Terrassendach aus Holz, oder für klare Sternennächte aus Glas. Für die Baugenehmigung hat das Material keine Bedeutung.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Baugenehmigung!

Neben den Baugenehmigungen gibt es auch Bauanzeigen. Diese sind nur notwendig, wenn bereits Bebauungspläne existieren. Allerdings müssen Sie für den Antrag sowohl für Bauanzeigen als auch für die Baugenehmigung einige wichtige Unterlagen bereithalten.

Folgende Unterlagen könnte das zuständige Bauamt von Ihnen verlangen:

– das zuständige Antragsformular: Dieses bekommen Sie in der Regel direkt beim Bauamt zum Ausfüllen.

– die Flurkarte: Sie sollen vermutlich einen Auszug aus der entsprechenden Flurkarte mitbringen. Dieser darf nicht älter als maximal sechs Monate sein. Er ist bei dem Katasteramt erhältlich.

– den Lageplan: Der Lageplan muss alle Grundstücksgrenzen und Gebäude beinhalten.

– Die Beglaubigung eines Architekten/Ingenieurs: In manchen Fällen muss die Unterschrift des Entwurfsverfassers vorhanden sein. Allein diese Unterschrift kann Sie bereits einige Hundert Euro kosten. Also rechtzeitig erkundigen, ob diese notwendig ist.

– Alle technischen Unterlagen: Zu diesen Unterlagen gehören u.a. die Baubeschreibung, die Berechnung des umbauten Raumes oder die komplette Bau-Skizzierung.

Die technischen Unterlagen

Die technischen Unterlagen benötigen Sie tatsächlich erst dann, wenn Sie speziell wissen, wo genau Sie das Terrassendach bauen wollen. Machen Sie sich lediglich Gedanken und erkundigen sich beim zuständigen Bauamt über die Möglichkeiten, benötigen Sie diese zunächst nicht.

Ist auch nachträglich eine Baugenehmigung möglich?

Sie haben bereits mit dem Bau der Terrassenüberdachung begonnen und kamen erst jetzt auf die Idee, dass Sie eine offizielle Genehmigung benötigen? In der Regel kann diese problemlos auch im Nachhinein beantragt werden. Dann kommt es jedoch darauf an, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt genehmigt werden kann. Am besten direkt beim Bauamt melden, nachfragen und den nötigen Antrag zeitnah stellen bzw. nachreichen.

Zusammenfassung

Planen Sie eine Überdachung für Ihre Terrasse, so sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen. Klären Sie rechtzeitig ab, ob eine Bauanzeige oder Baugenehmigung notwendig ist und ob ein möglicher Freibetrag für Ihr Grundstück existiert. Steht dem Bau nichts im Weg, reichen Sie anschließend den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen problemlos beim Bauamt ein. Und schon kann der Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen!

Sebastian
Sebastian
Hallo, Ich bin Sebastian und lebe seit wenigen Jahren überwiegend in Indonesien. Dort konnte ich endlich meine Leidenschaft zum Gärtnern ausleben. Meine gewonnene Erfahrung teile ich auf Gartenora.de damit diese Leidenschaft auch Ihnen eine große Freude bereitet.

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